Für Steuerkanzleien und Lohnbüros

Personalverrechnung, wenn Ihre Kapazität fehlt

Urlaub, Krankenstand oder ein neues Mandat und die Personalverrechnung gerät in Rückstand. Wir schließen die Lücke und übernehmen die fachliche Zuarbeit unter dem Namen Ihrer Kanzlei.

Was drin ist

Das übernehmen wir

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung vorbereiten und abgabefertig machen
  • KV-Einstufung prüfen und bei Änderungen nachziehen
  • mBGM, Spesen, Sachbezüge, Exekutionen laufend führen
  • Ein- und Austritte inklusive Anmeldefristen
  • Direkt in Ihrer Kanzlei-Cloud, mit BMD NTCS oder RZL

Wie die Zusammenarbeit funktioniert

Kundenkontakt
Im Namen Ihrer Kanzlei
Freigabe
Bleibt bei Ihnen
Vertragsform
Fachliche Zuarbeit, keine Arbeitskräfteüberlassung
Region
Ausschließlich Österreich
Berufsrechtlich
Zuarbeit unter der Befugnis Ihrer Kanzlei
Abrechnung
Nach Aufwand oder je Mandant

Klare Rollen, klare Verantwortung, für Sie und für uns. Die rechtliche Einordnung dazu beantworten wir in den FAQ weiter unten.

Die Menschen dahinter

Warum wir

Erfahrung, Kompetenz und Vertrauen.

Nina Winsauer
Personalverrechnung

Nina Winsauer

Diplomierte Personalverrechnerin (WIFI), über 13 Jahre Praxis, davon mehrere Jahre direkt in österreichischen Steuerkanzleien. Laufend am Stand von KV und Arbeitsrecht.

Personalverrechnung13+ Jahre PraxisSteuerkanzlei-Erfahrung
Dominic Winsauer
Qualität & Prozesse

Dominic Winsauer

11 Jahre Bankwesen mit Führungsverantwortung. Zweite Kontrolle vor jeder Abgabe.

Qualität & ProzesseDigitalisierungArbeitsrecht

Häufige Fragen

Lohnabrechnung ist reglementierte Tätigkeit, in Österreich braucht die selbständige Personalverrechnung eine eigene Berufsbefugnis. Nidomas rechnet als Unternehmen deshalb bewusst nie selbst ab, das bleibt beim Lohnbüro oder der Steuerkanzlei, siehe unsere Leistungen. Hier ist es andersherum: wir arbeiten als Zuarbeit unter der Befugnis Ihrer Kanzlei, nicht als eigenständiger Anbieter. Kein Widerspruch, sondern derselbe Grundsatz aus zwei Richtungen betrachtet.
Nach Aufwand oder je Mandant, das klären wir im Erstgespräch. Wichtig ist uns, dass die Rechnung das tatsächliche Werk abbildet, nicht reine Arbeitszeit.
Wir arbeiten direkt in Ihrer Kanzlei-Cloud, es werden keine Daten lokal gespeichert. Für die Zusammenarbeit schließen wir einen DSGVO-konformen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Ja. Punktuell für Spitzen oder dauerhaft als feste Entlastung, beides ist möglich.

Passt dazu

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Der nächste Schritt

Erzählen Sie uns, wo bei Ihnen gerade Kapazität fehlt, wir zeigen Ihnen, wie die Zuarbeit aussehen kann.

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