Zwei Vorarlberger
für Steuerkanzleien österreichweit

Entlastung im Kanzleialltag,
vom Eintritt bis zur Prüfung.

Urlaub, Krankenstand, Personalwechsel, Karenz oder Wachstum: wir übernehmen die fachliche Zuarbeit in der laufenden Personalverrechnung, österreichweit. Damit Lohnverrechnung nicht zur Belastung wird.

✓ Ihr Klient bleibt bei Ihnen. Nidomas tritt nie in eigenem Namen auf.

Dominic und Nina Winsauer

Ihr Vorteil

15 Jahre Erfahrungin Personalverrechnung, davon mehrere Jahre in Steuerkanzleien, diverse KV
100 % remote, österreichweitohne Arbeitsplatz bei Ihnen
BMD und RZLdirekt in Ihrem System
Sofort einsatzbereitohne Einschulung, kein Ausfall

Was drin ist

Das übernehmen wir

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung vorbereiten, abgabefertig
  • KV-Einstufung prüfen und bei Änderungen nachziehen
  • Ein- und Austritte samt Fristen vorbereiten
  • mBGM, Spesen, Sachbezüge und Exekutionen laufend führen
  • Rückstände aufarbeiten, Unterlagen für Prüfungen vorbereiten
  • Direkt in BMD NTCS oder RZL, in Ihrer Kanzlei-Cloud

Die Menschen dahinter

Verwurzelt im Ländle, digital vernetzt.

Aufgewachsen und ausgebildet in Vorarlberg, mit über 15 Jahren Praxis in der österreichischen Personalverrechnung. Die Kollektivverträge und den Kanzleialltag kennen wir im Detail. Unser Lebensmittelpunkt liegt heute am Mittelmeer, unser Fokus und unsere Standards bleiben in Vorarlberg und Österreich: 100 % remote, verlässlich, regelmäßig vor Ort.

Nina Winsauer
Personalverrechnung

Nina Winsauer

Diplomierte Personalverrechnerin (WIFI). 13 Jahre Praxis in Kanzlei und Konzern in Vorarlberg. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, laufende Weiterbildung.

Dominic Winsauer
Personalverrechnung, Digitalisierung

Dominic Winsauer

2 Jahre Personalverrechnung, 11 Jahre Bank in Vorarlberg mit Führungsverantwortung. Digitalisierung und Prozesse, laufende Weiterbildung.

Häufige Fragen

Wir bereiten vor: Abrechnungen, KV-Einstufung, Ein- und Austritte, mBGM, Sachbezüge, Exekutionen, alles abgabefertig und mit zweiter Kontrolle. Sie prüfen, geben frei und übermitteln an ÖGK und Finanzamt. Der Kontakt zum Klienten und seine Beratung bleiben bei Ihrer Kanzlei, wir treten gegenüber Ihrem Klienten nicht auf.
Die selbständige Personalverrechnung ist in Österreich eine reglementierte Tätigkeit mit eigener Berufsbefugnis. Wir arbeiten deshalb unter der Befugnis Ihrer Kanzlei zu. Für Ihren Klienten ändert sich nichts, er bleibt bei Ihnen und sieht nur Ihre Kanzlei.
Über einen gesicherten Fernzugang direkt in Ihrer Kanzlei-Cloud, in BMD NTCS oder RZL. Es werden keine Daten bei uns gespeichert. Der Klient sieht nichts von uns, die Abrechnung kommt wie bisher von Ihrer Kanzlei.
Als fachliche Zuarbeit, wir sind Erfüllungsgehilfe Ihrer Kanzlei, keine Arbeitskräfteüberlassung. Die Verschwiegenheitspflicht Ihrer Kanzlei gilt für uns kraft Gesetzes wie für Ihre Angestellten (§ 80 Abs 5 WTBG 2017). Dazu ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO, die Verarbeitung findet ausschließlich in der EU statt.
Ja. Punktuell für Spitzen und Ausfälle oder dauerhaft als feste Entlastung, beides ist möglich. Wir sind sofort einsatzbereit, ohne Einschulung, weil wir Ihre Programme kennen.

Auch für Unternehmen: Unterstützung in der Personalarbeit, laufend, als Vertretung auf Zeit oder als Projekt bei Zeiterfassung und Personalsoftware.
Mehr dazu →

Der nächste Schritt

Erzählen Sie uns, wo in Ihrer Kanzlei gerade Kapazität fehlt. 30 Minuten, unverbindlich.

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